Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung ist im Niedersächsischen Wassergesetz geregelt. Im Gebiet unserer Verbände gibt es Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung.

Mit der Unterhaltung der Gewässer muss der Unterhaltungspflichtige den ordnungsgemäßen Abfluss sicherstellen. Gleichrangig daneben müssen auch die ökologischen Anforderungen der Gewässerpflege und Gewässerentwicklung erfüllt werden.

Wasser- und Bodenverband Uelzen - GewässerunterhaltungDie Gewässer 2. Ordnung werden vom Gewässer- und Landschaftspflegeverband Obere und Mittlere Ilmenau unterhalten. Für die Gewässer 3. Ordnung sind private Anlieger, Gemeinden oder Wasser und Bodenverbände zuständig. 300 km der insgesamt etwa 1.500 km Gewässer 3. Ordnung im Kreisgebiet von Uelzen werden von 16 Wasser- und Bodenverbänden unterhalten. Von den Wasser- und Bodenverbänden gehören 15 Verbände zum Kreisverband der Wasser und Bodenverbände. Der Verband Barum ist der einzige völlig eigenständige Wasser- und Bodenverband im Landkreis Uelzen.

Der Elbe-Seitenkanal ist das einzige Gewässer 1. Ordnung in unserem Verbandsgebiet. Er wird vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Uelzen unterhalten.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Verbandsgewässer des Gewässer- und Landschaftspflegeverbandes Mittlere und Obere Ilmenau (II. Ordnung) und der Wasser- und Bodenverbände (III. Ordnung) werden vom Kreisverband der Wasser und Bodenverbände mit eigenem Personal und Gräten durchgeführt.

Wasser- und Bodenverband Uelzen - GewässerunterhaltungArt, Umfang und Intensität der Unterhaltung richten sich nach den hydraulischen und gesetzlichen Anforderungen. Dabei werden die ökologischen Anforderungen an den Lebensraum von Flora und Fauna berücksichtigt.

Für die Gewässer 2. Ordnung werden von den Verbandsingenieuren jährlich Unterhaltungs- und Arbeitspläne erstellt. Die Pläne werden mit den Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden im Verbandsgebiet abgestimmt.