Die Mitgliedsverbände

Alle Mitgliedsverbände des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die sich im Rahmen der Gesetze selbst verwalten. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweils für das Verbandsgebiet zuständigen Unteren Wasserbehörden. Dies sind die Landkreise Gifhorn, Lüneburg und Uelzen.

Die Mitgliedsverbände sind rechtlich selbstständig mit eigenen Verbandversammlungen oder Ausschüssen und Vorständen. Sie sind finanziell unabhängig mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung. Gemeinsame Institution aller Mitgliedverbände sind der Geschäftsführer und die Verbandsverwaltung, die alle Verbände betreuen.

Zu den Mitgliedsverbänden gehören (>>> detaillierte Auflistung siehe unten):

  • 1 Unterhaltungsverband
  • 3 Dachverbände
  • 15 Wasser und Bodenverbände
  • 45 Beregnungsverbände
  • 1 Landschaftspflegverband

Bei den Beregnungs- und Wasser- und Bodenverbänden gibt es 3 Verbände, die in jeweils unterschiedlichen Teilen ihrer Verbandsgebiete Aufgaben der Bewässerung und Entwässerung wahrnehmen.

Verbandsorganisation und Gremien

Oberste Beschlussorgane aller Verbände sind die Verbandsversammlungen. Die jeweiligen Verbandvorstände haben bis zu 12 gewählte Mitglieder. Die Vorstände führen ihre Verbände und setzen die Beschlüsse der Verbandsversammlung um. Die Vorstände sind ehrenamtlich tätig.

Die Dachverbände für die Feldberegnung in Lüneburg und Uelzen haben anstelle der Verbandsversammlung jeweils einen Ausschuss, der alle 5 Jahre von den Mitgliedern gewählt wird.

Alle Verbände werden für die laufenden Geschäfte durch den hauptamtlichen gemeinsamen Geschäftsführer vertreten, der alle Verbandsaufgaben organisiert und abwickelt. Geschäftsführer ist in Personalunion der Geschäftsführer des Kreisverbandes der Wasser und Bodenverbände.

Rechtsgrundlage

Die Verbände sind als Wasser und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) gegründet. Sie verwalten sich im Rahmen der Gesetze und nach ihren Satzungen als Körperschaft öffentlichen Rechts selbst. Die ersten Verbände wurden vor 90 Jahren gegründet. Grundlage für die Haushaltsführung ist die Landeshaushaltsordnung.

Übersicht der Verbände

In den nachfolgenden Tabellen sind die Mitgliedsverbände nach ihren Aufgaben aufgelistet. Doppelnennungen ergeben sich für Verbände mit den Aufgaben Beregnung und Entwässerung.

Unterhaltungsverband/Landschaftspflegeverband
Gewässer und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau

164.300 ha

3 Dachverbände
Dachverband Feldberegnung Lüneburg (DFL)

26.000 ha

Dachverband Feldberegnung Uelzen (DFU)

56.000 ha

Elbe-Seitenkanal Dachverband

15.000 ha

15 Wasser- und Bodenverbände (Entwässerung)
W. u. B. Bienenbüttel W. u. B. Schwienau
W. u. B. Gr. MalchauW. u. B. Seewiesen
W. u. B. Hardau mitW. u. B. Stederau
W. u. B. Jastorfer MoorW. u. B. Stadensen
BV Lüder, Abt. EntwässerungW. u. B. Vorwerk, Abt. Entwässerung
W. u. B. Nienwohlde, Abt. Entwässerung W. u. B. Wieren
W. u. B. Röhrser BachW. u. B. Wipperau
W. u. B. Schwafwedel
45 Beregungsverbände
Bewässerungsverband Uelzen (ESK + GW, teilw. Water Reuse) BV Grussendorf (GF, ESK)W. u. B. Nienwohlde, Abt. Bewässerung
BV AbbendorfBV Häcklingen II (ESK)BV Oetzendorf
BV BohlsenBV Halligdorf (ESK) mit Abt. Niendorf II (GW)BV Radenbeck (GF)
BV Bodenteich IIBV HamerstorfBV Römstedt
BV Borne-WrestedtBV Heitbrack Masendorf-Molzen (ESK)W.u.B. Scharmoor, Abt. Beregnung
BV BrockhöfeBV Hohenbostel (ESK)BV Wahrenholz (GF, ESK + GW)
BV Dalldorf-DallahnBV HohnstorfBV Stadensen
BV Dreilingen-WichtenbeckBV HoldenstedtBV Suderwittingen (GF)
BV Edendorf (ESK)BV KahlstorfBV Suhlendorf
BV Esterholz (ESK)BV KönauW.u.B. Vorwerk, Abt. Bostelwiebeck u. Vorwerk
BV Embsen (LG)BV Klein Bollensen (ESK)BV Wasbüttel (GF, ESK)
BV GüstauBV Klein SüstedtBV Westerbeck-Dannenbüttel (GF, ESK)
BV Groß EllenbergBV Lüder (Beregnung, ESK)BV Wieren (ESK)
BV Groß LiedernBV MüssingenBV Wollerstorf (GF, ESK)
BV Groß Hesebeck (ESK)BV NestauBV Wulfstorf-Gifkendorf (ESK)

Erklärungen:
ESK = Wasserentnahme aus dem Elbe-Seitenkanal
(keine Angabe = Wasserentnahme aus dem Grundwasser)
GF / LG = Verband liegt im Landkreis Gifhorn bzw. Lüneburg